

Arterhaltungszucht (EEP) 
Zu den Hauptaufgaben Zoologischer Gärten gehört die Verpflichtung zu Arten- und Naturschutz gemäß den
Vorgaben der "Welt-Zoo-Naturschutzstrategie". Als Institutionen, die sich vor allem der Tierhaltung verschrieben
haben, obliegt den Zoos in erster Linie die Zucht und Erhaltung seltener und bedrohter Tierarten. Im Rahmen
des Europäischen Erhaltungszucht-Programms (EEP) wird seit 1985 die Zucht von in der Natur bedrohten und in
Menschenhand selten gehaltenen Wildtierarten zentral gesteuert. Wichtigstes Ziel ist dabei die Erlangung
genetisch ausbalancierter Populationen,die als Reservoir zur Aufstockung schwindender Wildtierbestände in der
Zukunft dienen sollen. Im Augenblick werden etwa 150 Arten betreut. Für jede dieser Tierarten gibt es eine von
den Tierhaltern gewählte Artkommission mit einem Zuchtbuchführer. Dieses Gremium überwacht und koordiniert
den Aufbau von Zuchtgruppen aufgrund populationsgenetischer Aspekte und fördert die tiergartenbiologische
Forschung an der betreffenden Tierart. Der Vogelpark Heiligenkirchen betreut im Rahmen des EEP z.B.
Doppelhornvögel, Molukkenkakadus, Equadoramazonen und Palawanpfaufasane.
Die an dem EEP beteiligten Zoos verzichten bei den betreffenden Arten auf ihre Besitz-und Verfügungsrechte.
Sie sind dann nur noch Halter der dem EEP angehörenden Tierarten. Wenn sie das EEP Logo an einer
Gehegebeschilderung finden, handelt es sich bei den Tieren um eine stark bedrohte Art, die im Vogelpark
Heiligenkirchen zur Arterhaltung gehalten und gezüchtet wird.

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